Verwaltungsgerichtshof 97/17/0213

97/17/0213Verwaltungsgerichtshof29.09.1997

Regest

Beglaubigung der Kanzlei Mängelbehebung Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

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