Verwaltungsgerichtshof 97/17/0193

97/17/0193Verwaltungsgerichtshof29.09.1997

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Burgenland hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von je S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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