Verwaltungsgerichtshof 97/17/0189

97/17/0189Verwaltungsgerichtshof27.10.1997

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Krems Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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