Verwaltungsgerichtshof 97/17/0186

97/17/0186Verwaltungsgerichtshof27.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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