Verwaltungsgerichtshof 97/15/0160

97/15/0160Verwaltungsgerichtshof23.10.1997

Regest

Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/15/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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