Verwaltungsgerichtshof 97/13/0062

97/13/0062Verwaltungsgerichtshof22.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/13/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 25.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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