Verwaltungsgerichtshof 97/11/0339

97/11/0339Verwaltungsgerichtshof25.08.1998

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Gutachten Ergänzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0339

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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