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97/10/0186•Verwaltungsgerichtshof 97/10/0186
97/10/0186Verwaltungsgerichtshof27.10.1997
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
1. Die Ablehnung wird abgewiesen.
Die Anträge des Beschwerdeführers
"2. alle die vom Richter/Organ vorgenommenen Prozeßhandlungen und Entscheidungen, Beschlüsse und Verfügungen aufzuheben und für nichtig zu erklären",
sowie auf
"3. die Aufhebung des gesamten Verfahrens, aller Beschlüsse, Verfügungen und Entscheidungen, der eingewendeten Entscheidungen 1.-3.,
"4. alle Kosten zu ersetzen und zuzusprechen"
werden zurückgewiesen.
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