Verwaltungsgerichtshof 97/09/0052

97/09/0052Verwaltungsgerichtshof16.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/09/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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