Verwaltungsgerichtshof 97/08/0438

97/08/0438Verwaltungsgerichtshof08.09.1998

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0438

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Spruchpunkt 2. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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