Verwaltungsgerichtshof 97/08/0410

97/08/0410Verwaltungsgerichtshof14.10.1997

Regest

Fürsorge

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0410

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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