Verwaltungsgerichtshof 97/07/0174

97/07/0174Verwaltungsgerichtshof06.08.1998

Regest

Sachverhaltsermittlung Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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