Verwaltungsgerichtshof 97/07/0114

97/07/0114Verwaltungsgerichtshof23.10.1997

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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