Verwaltungsgerichtshof 97/07/0104

97/07/0104Verwaltungsgerichtshof23.10.1997

Regest

Formgebrechen behebbare Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Formgebrechen behebbare Beilagen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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