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97/07/0084•Verwaltungsgerichtshof 97/07/0084
97/07/0084Verwaltungsgerichtshof23.10.1997
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteistellung Parteienantrag Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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