Verwaltungsgerichtshof 97/07/0058

97/07/0058Verwaltungsgerichtshof23.10.1997

Regest

Parteistellung Parteienantrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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