Verwaltungsgerichtshof 97/07/0014

97/07/0014Verwaltungsgerichtshof06.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.08.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.