Verwaltungsgerichtshof 97/05/0224

97/05/0224Verwaltungsgerichtshof22.09.1998

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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