Verwaltungsgerichtshof 97/05/0220

97/05/0220Verwaltungsgerichtshof22.09.1998

Regest

Anforderung an ein Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0220

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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