Verwaltungsgerichtshof 97/05/0161

97/05/0161Verwaltungsgerichtshof01.09.1998

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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