Verwaltungsgerichtshof 97/05/0150

97/05/0150Verwaltungsgerichtshof02.09.1998

Regest

Anforderung an ein Gutachten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Brandschutz (Bestimmungen feuerpolizeilichen Charakters) BauRallg5/1/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von je S 4.000,-- und weiters insgesamt von S 565.-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von je S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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