Verwaltungsgerichtshof 97/05/0143

97/05/0143Verwaltungsgerichtshof02.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich je zu gleichen Teilen insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und dem Erstmitbeteiligten sowie der Zweitmitbeteiligten gemeinsam Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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