Verwaltungsgerichtshof 97/04/0129

97/04/0129Verwaltungsgerichtshof09.09.1998

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/04/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Spruchteil 2. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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