Verwaltungsgerichtshof 97/04/0095

97/04/0095Verwaltungsgerichtshof30.09.1997

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/04/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1997

Spruch

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen, die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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