Verwaltungsgerichtshof 97/04/0031

97/04/0031Verwaltungsgerichtshof09.09.1998

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit fortgesetztes Delikt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/04/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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