Verwaltungsgerichtshof 97/01/1065

97/01/1065Verwaltungsgerichtshof23.09.1998

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/01/1065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat den mitbeteiligten Parteien (mit Ausnahme von O und S) Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.