Verwaltungsgerichtshof 97/01/0803

97/01/0803Verwaltungsgerichtshof30.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/01/0803

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1997

Spruch

1. ) Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

2. ) Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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