Verwaltungsgerichtshof 97/01/0270

97/01/0270Verwaltungsgerichtshof23.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/01/0270

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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