Verwaltungsgerichtshof 96/21/0337

96/21/0337Verwaltungsgerichtshof22.05.1996

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/21/0337

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1996

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird insoweit abgelehnt, als mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung in Angelegenheit Übertretung des Fremdengesetzes zurückgewiesen wurde.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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