Verwaltungsgerichtshof 96/20/0424

96/20/0424Verwaltungsgerichtshof09.10.1997

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/20/0424

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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