Verwaltungsgerichtshof 96/19/3450

96/19/3450Verwaltungsgerichtshof22.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/3450

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1999
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1999:1996193450.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.124,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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