Verwaltungsgerichtshof 96/19/3413

96/19/3413Verwaltungsgerichtshof28.08.1998

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/3413

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.08.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,--. binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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