Verwaltungsgerichtshof 96/19/3208

96/19/3208Verwaltungsgerichtshof09.10.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/3208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1998
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1998:1996193208.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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