Verwaltungsgerichtshof 96/19/2899

96/19/2899Verwaltungsgerichtshof28.08.1998

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/2899

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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