Verwaltungsgerichtshof 96/19/2644

96/19/2644Verwaltungsgerichtshof28.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/2644

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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