Verwaltungsgerichtshof 96/19/2540

96/19/2540Verwaltungsgerichtshof11.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/2540

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 188,33 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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