Verwaltungsgerichtshof 96/19/2485

96/19/2485Verwaltungsgerichtshof24.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/2485

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1999
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1999:1996192485.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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