Verwaltungsgerichtshof 96/19/2414

96/19/2414Verwaltungsgerichtshof03.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/2414

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.