Verwaltungsgerichtshof 96/19/1596

96/19/1596Verwaltungsgerichtshof11.09.1998

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gläubigerschutzverband Verband Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verband Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8 Diskriminierungsverbot Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Diskriminierungsverbot Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gläubigerschutzverband Verband

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/1596

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.