Verwaltungsgerichtshof 96/19/0453

96/19/0453Verwaltungsgerichtshof17.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0453

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.1997

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

II. den Beschluß gefaßt:

Der Wiedereinsetzungsantrag wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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