Verwaltungsgerichtshof 96/19/0343

96/19/0343Verwaltungsgerichtshof03.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0343

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1997

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 4 VwGG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 AufG wird die Berufung als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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