Verwaltungsgerichtshof 96/19/0271

96/19/0271Verwaltungsgerichtshof11.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 7.620,--, den beiden anderen Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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