Verwaltungsgerichtshof 96/18/0544

96/18/0544Verwaltungsgerichtshof13.03.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/18/0544

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1997
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1997:1996180544.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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