Verwaltungsgerichtshof 96/18/0033

96/18/0033Verwaltungsgerichtshof17.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/18/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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