Verwaltungsgerichtshof 96/18/0014

96/18/0014Verwaltungsgerichtshof02.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/18/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1997
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1997:1996180014.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.