Verwaltungsgerichtshof 96/17/0461

96/17/0461Verwaltungsgerichtshof29.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/17/0461

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der Gemeinde Weißpriach wird zurückgewiesen.

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