Verwaltungsgerichtshof 96/17/0456

96/17/0456Verwaltungsgerichtshof27.10.1997

Regest

Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2 Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/17/0456

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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