Verwaltungsgerichtshof 96/17/0348

96/17/0348Verwaltungsgerichtshof27.10.1997

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/17/0348

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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