Verwaltungsgerichtshof 96/17/0323

96/17/0323Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/17/0323

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Gemäß § 46 Abs. 1 VwGG wird dem Antrag zu Zl. 96/17/0323 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

Der Wiedereinsetzungsantrag zu Zl. 96/17/0327 wird zurückgewiesen.

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