Verwaltungsgerichtshof 96/15/0176

96/15/0176Verwaltungsgerichtshof23.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/15/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1997

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 9.130,-- S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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